Allgemeine Verkaufs- & Lieferbedingungen

01 Allgemeines

Geltungsbereich

Die Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen (AVL) gelten für sämtliche, mit der SIMWRX GmbH in der Schweiz abgeschlossenen Geschäfte. Sie sind Bestandteil aller mit den Kunden (Käufer) abgeschlossenen Kaufverträge.

Preise

Die SIMWRX GmbH verkauft die Produkte zu den im Zeitpunkt der Lieferung gültigen Preisen gemäss Preisliste / Offerte. Die SIMWRX GmbH behält sich das Recht vor, die Preise ohne vorherige Ankündigung jederzeit anzupassen.

Zeitpunkt des Vertragsabschlusses und Vertragsumfang

Der Kaufvertrag zwischen Käufer und SIMWRX GmbH gilt als verbindlich zustande gekommen, sofern die SIMWRX GmbH nicht innert 14 Tagen nach Erhalt der Bestellung diese schriftlich ablehnt.

Vertragsänderung, Stornierung

SIMWRX GmbH ist grundsätzlich nicht verpflichtet, Vertragsänderungen und Stornierungen zu akzeptieren. Allfällige Vertragsänderungen und Stornierungen können nur mit schriftlicher Zustimmung und unter völliger Schadloshaltung von SIMWRX GmbH erfolgen. Dies betrifft insbesondere vertragsspezifische Produkte, die nicht anderweitig verwendet werden können. Grundsätzlich ist SIMWRX GmbH bemüht, mit den Kunden eine entsprechende Lösung zu finden. Bei Vertragsänderungen bleiben Preis- und Lieferterminänderungen vorbehalten.


02 Lieferbedingungen

Teillieferung

Die SIMWRX GmbH wird, wenn immer möglich, die ganze Bestellung ausliefern. Der Käufer erklärt sich bereit, auch Teillieferungen anzunehmen.

Lieferfristen

Die SIMWRX GmbH verpflichtet sich, alles daran zu setzen, um die von ihr angegebenen Lieferfristen einzuhalten, übernimmt jedoch keine Gewähr dafür. Nichteinhaltung der Lieferfristen durch die SIMWRX GmbH berechtigen den Käufer nur dann zum Rücktritt, wenn die Lieferung auch nach Ablauf einer angemessenen gegenseitig vereinbarten Nachfrist nicht erfolgt ist. Die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen durch den Käufer ist ausgeschlossen.

Höhere Gewalt

In allen Fällen höherer Gewalt, insbesondere auch bei Eintritt unvorhergesehener Ereignisse, ist die SIMWRX GmbH von der Einhaltung der Lieferfristen entbunden, ohne dass dem Käufer das Recht zusteht, vom Vertrag zurückzutreten und/oder Schadenersatzansprüche geltend zu machen.

Erfüllung der Lieferverpflichtung und Gefahrtragung

Die SIMWRX GmbH verpflichtet sich, die Produkte ab Lager SIMWRX GmbH zu versenden. Mit dem Versand hat SIMWRX GmbH ihre Lieferverpflichtungen vollständig erfüllt und die Gefahr geht auf den Käufer über.

Rücknahme und Umtausch

Rücknahme oder Umtausch vertragsgemäss gelieferter Produkte sind nicht möglich. Bei nicht vertragskonformer Lieferung werden nur fabrikneue Produkte in unbeschädigter Originalverpackung umgetauscht oder zurückgenommen. Für andere Rücksendungen wird ein Minderwert von 10% des Warenwertes, jedoch mindestens CHF 25.00 verrechnet.

Vorgängig sind entsprechende Absprachen zu treffen.

03 Kaufpreiszahlung

Preisstellung

Die Nettopreise und Versandkosten, ohne MwSt, gemäss der gültigen Preisliste verstehen sich in CHF.

Zahlungskonditionen

a)   Die Rechnungen sind innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum rein netto zahlbar. Massgebend für die Einhaltung der Zahlungsfrist ist das Datum des Zahlungseingangs auf den Konten von SIMWRX GmbH. Zu Teilzahlungen ist der Käufer nicht berechtigt.

b)   Der Käufer ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen Beanstandungen zurückzuhalten oder mit Gegenansprüchen zu verrechnen.

Zahlungsverzug

Nach Ablauf der Zahlungsfrist von 30 Tagen ist der Käufer im Verzug und es werden sämtliche Folgekosten sowie Verzugszinse ab 31. Tag nach Rechnungsdatum berechnet. Bei Zahlungsverzug ist die SIMWRX GmbH berechtigt, für weitere Bestellungen Vorauszahlung zu verlangen, per Nachnahme zu liefern, noch nicht ausgeführte Lieferungen zurückzuhalten sowie ohne vorherige Nachfristansetzung vom Vertrag zurückzutreten und ausgeführte Bestellungen zurückzufordern.

04 Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises ist SIMWRX GmbH berechtigt, für dem Käufer gelieferte Produkte einen Eigentumsvorbehalt eintragen zu lassen. Der Käufer ist verpflichtet, bei der Eintragung mitzuwirken, falls dies erforderlich sein sollte.

05 Gewährleistung

Rügepflicht

Erkennbare Mängel hat der Käufer innert 8 Tagen nach Erhalt der Produkte unter Angaben über die Art der Mängel schriftlich zu rügen. Die Rechnung ist beizulegen.

Anzeigepflicht bei Transportschäden

Lieferungen mit Transportschäden sind unter Vorbehalt anzunehmen und die Schäden dem Transporteur sofort schriftlich anzuzeigen.

Gewährleistung/Garantie

  1. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate. Diese Regelung gilt ausschliesslich für Mängel, welche ihre Ursache nachweisbar in Material- und/oder Herstellungsfehlern haben (Garantiemängel). Teile, welche z.B. der Abnützung unterworfen sind, Transportschäden sowie Schäden, welche durch Fremdeingriffe, Änderungen, Säureschäden, unsachgemässe Bedienung und Reinigung, mangelhafte Pflege und/oder normale Abnützung sowie Verwendung von falschen Datenträgern entstehen, sind von der Gewährleistung ausgenommen.
  2. Die Garantie von SIMWRX GmbH beinhaltet ausschliesslich die Behebung von Garantiemängeln sowie die Bezahlung der Rücktransportkosten für die reparierten Produkte an den Käufer. Sie erstreckt sich nur auf von SIMWRX GmbH selber in der Schweiz importierte und vertriebene Produkte.
  3. Die Geltendmachung weiterer Garantieansprüche, insbesondere Minderungs-, Wandelungs- und Schadenersatzansprüche auch für Folgeschäden, ist ausgeschlossen.

06 Produktehaftpflicht

Der Käufer stellt sicher, dass jedem Produkt eine Gebrauchsanweisung beiliegt und die Benutzer darauf und deren Befolgung hingewiesen werden. Eine allfällige Haftung von SIMWRX GmbH wird im Rahmen des gesetzlich Zulässigen wegbedungen. Im Allgemeinen gelten die gesetzlichen Regelungen des PRHG.

07 Schlussbestimmungen

Geschäftsbedingungen des Verkäufers

Die SIMWRX GmbH anerkennt keine anderen Geschäftsbedingungen. Der Käufer verzichtet ausdrücklich darauf, seine eigenen Geschäftsbedingungen geltend zu machen.

Teilnichtigkeit und Abänderungen

Nichtigkeit einzelner Teile dieser Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen oder der darauf bezugnehmenden Verträge zwischen den Parteien berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

Abänderungen dieser Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen bedürfen zur Rechtsgültigkeit der schriftlichen Zustimmung von SIMWRX GmbH.

Rechtswahl und Gerichtsstand

Sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen der SIMWRX GmbH und dem Käufer unterstehen schweizerischem Recht. Für allfällige Streitigkeiten werden die Gerichte in Zürich als zuständig erklärt.


Walenstadt, Februar 2023

SIMWRX GmbH